Aktuelles

KFZ-Versicherung überprüfen !

 

Viele Versicherungsgesellschaften erhöhen zum Jahreswechsel wieder die Beiträge.

 

Ein Wechsel der KFZ-Versicherung ist immer nur zur Hauptfälligkeit möglich. Hierbei muß die Kündigungsfrist von einem Monat beachtet werden. Sofern die Hauptfälligkeit der 31.12.2020 ist, muß die Kündigung am 1. Dezember 2020 beim Versicherer eingegangen sein.

Danach ist eine Kündigung nur noch möglich, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht hat.

 

Ich berate Sie gerne - fordern Sie Ihr persönliches Angebot an !

 

 

 

 

 

 

JK Maklerbüro

Joachim Kress

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