Neben der privaten Haftpflichtversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung die wichtigste Versicherung überhaupt.
Rund 25 Prozent der Arbeitnehmer eines Geburtsjahrganges wird im Laufe seines Arbeitslebens nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeitsfähig sein.
Seit dem 01.01.2001 entfällt der gesetzliche Schutz bei Berufsunfähigkeit für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen! Der Rentenversicherungsträger prüft jetzt nur noch, ob die Personen zwischen 3 und 6 Stunden (=halbe Erwerbsminderungsrente) oder weniger als 3 Stunden (=volle Erwerbsminderungsrente) in "irgendeinem" Beruf arbeiten kann und zahlt dann die Erwerbsminderungsrente.
Wir bitten Berufsunfähigkeitsabsicherung für
Oftmals ist der Abschluss eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich, dann empfehlen wir eine Grundfähigkeitenversicherung oder eine Dread-Disease Absicherung.